1. Das Wichtigste in Kürzezum
Sollte die berufliche Tätigkeit durch vorübergehende Einnahme von Schmerzmitteln eingeschränkt werden, reicht eine Krankschreibung aus, um unangenehme Folgen im Arbeitsleben für Schmerzpatienten zu vermeiden. Bei dauerhaft auf starke Schmerzmittel angewiesenen Patienten kann eine Umsetzung im Betrieb oder eine Umschulung notwendig und sinnvoll werden.
2. Betroffene Berufsfelderzum
Aufgrund möglicher Nebenwirkungen von Schmerzmitteln wie Sehstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Schwindel können manche Schmerzpatienten ihren Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben. Das gilt besonders für Berufe, in denen der Patient sich selbst oder andere gefährden kann. Beispiele:
Absturzgefahr bei Schwindel (Gerüstbauer, Dachdecker, Zimmerer)
Verletzungsgefahr infolge Sehstörungen (Arbeiter an laufenden Maschinen, handwerkliche Berufe, Verkehrsteilnehmer)
Fehlleistungen infolge von Müdigkeit und Aufmerksamkeitsstörungen (Heilberufe, Therapeuten, handwerkliche Berufe)
3. Konsequenzen der Schmerzmitteleinnahme
Bei vorübergehender Schmerzmitteleinnahme wird eine Krankschreibung ausreichend sein, um unangenehme Folgen für Schmerzpatienten weitgehend zu vermeiden. Details unter Arbeitsunfähigkeit.
Wenn die Erkrankung eine dauerhafte Schmerzmitteleinnahme bedingt, kann für den Patienten eine Umsetzung im Betrieb oder eine Umschulung notwendig werden. Details unter Teilhabe am Arbeitsleben > Leistungen.
4. Verzicht auf Schmerzmittel
Manche Schmerzpatienten möchten auf die Einnahme von Schmerzmitteln verzichten, aus Sorge, infolge der Nebenwirkungen nicht mehr arbeiten gehen zu dürfen: Bei Menschen mit starken chronischen Schmerzen ergibt der Verzicht auf Schmerzmittel jedoch keine Arbeitsfähigkeit, da starke Schmerzen die Bewegungs- und Konzentrationsfähigkeit zu stark beeinträchtigen.
5. Verwandte Links
Betäubungsmittel
Arbeitsunfähigkeit
Teilhabe am Arbeitsleben > Leistungen
Chronische Schmerzen
Chronische Schmerzen > Beruf
Chronische Schmerzen > Verhaltenstipps
Migräne > Beruf
Quelle: https://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeiten-und-Schmerzmitteleinnahme-526.html
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